Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten von Gästen und Gastgeber
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Wohnungsreservierung begründet zwischen zwei Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn einer seiner Leistungsträger seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt, gleichgültig, ob Gründe dafür von diesem zu vertreten sind, oder wenn vorher bekannt werdende Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße Durchführung der Buchung unmöglich machen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte bereits bezahlte Betrag erstattet. Der Vermieter wird sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier zu vermitteln. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verloren gegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten.
3. Vom Tag der Buchung an gilt: Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten von 10% zu zahlen sofern nicht oder nicht in vollem Umfang ein Ersatzmieter gefunden werden konnte. Jeder anderweitig neu vermietete Tag (zum vollen Preis) wird dem ursprünglichen Mieter ohne Stornokosten erlassen. Der Vermieter verpflichtet sich, reservierte Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zur Vermietung anzubieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und bereits geleistete Mietzahlung ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Der Mieter hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt, sofern dieser die Bedingungen erfüllt. Spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit wird der Vermieter die noch vom Vermieter bzw. Mieter zu leistende Zahlung errechnen, die daraufhin innerhalb einer Woche überwiesen sein muß. Den Mietern wird dringend empfohlen, bei Buchung der Ferienwohnung eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten.
4. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Miet-Tag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung Mo-Do ab 16 Uhr und Fr-So ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, sie für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
5. Die in der Preistabelle abgedruckten Preise gelten für die gesamte Wohnung. Die angegebenen Preise gelten als Endpreise. Maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis. Der Gesamtpreis muss spätestens bis 3 Tage vor der Anreise überwiesen sein. Nur die individuellen Verbrauchskosten für Waschmaschine (3,50€) und Trockner (2,50€) werden vor Ort gesondert abgerechnet.
6. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muss vor Ort bei der Kurverwaltung entrichtet werden.
7. Die Ferienwohnung darf höchstens von der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.
8. Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der Mieter kann ggf. auf dem Balkon oder auf dem Hof rauchen. Nichtbeachtung kann zu sofortiger Beendigung des Mietverhältnisses führen. Außerdem werden zusätzliche Reinigungskosten und eventueller Mietausfall der Folgemieter in Rechnung gestellt.
9. Das Mitbringen von Haustieren ist nur in der Wohnung „Sanddorn“ erlaubt und das auch nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Aus Rücksicht auf die anderen Mieter dürfen nur Hunde, die es gewohnt sind, NICHT auf Betten und Sofa zu gehen, mit in die Wohnung gebracht werden. Entstandene Schäden oder Verunreinigungen durch den Hund können dem Mieter separat in Rechnung gestellt werden.
10. Der Mieter kann den Internetzugang kostenlos nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten.
11. Für einen nicht definierten Zeitraum können einzelne Leistungen aufgrund von behördlichen Anordnungen zur Eindämmung von COVID-19 gegebenenfalls nicht angeboten werden.